Im Namen des Volkes

Am Montag, 15.07.2019, und am Dienstag, 16.07.2019, besuchten die R 9c und die R 9b3 eine öffentliche Gerichtsverhandlung im Justizzentrum Würzburg.

Schon der Einlass war für die Schülerinnen sehr aufregend, da sie sich ähnlich wie an Flughäfen – einer Kontrolle unterziehen mussten. Nach der Personen- und Gepäckkontrolle nahmen wir im Sitzungssaal Platz und warteten gespannt auf die Angeklagten, Rechtsanwälte, die Staatsanwaltschaft sowie den Richter. Als dieser den Raum betrat, standen alle Anwesenden auf, es herrschte absolute Ruhe und der Prozess startete.

In der Verhandlung am Montag waren gleich drei Männer angeklagt, die sich im Verlauf des Prozesses so in Lügen verstrickten, dass selbst der Richter ärgerlich wurde. So konnte an diesem Tag auch kein Urteil gesprochen werden. Wie das Gericht diesen „besonders schweren Fall von Diebstahl“ beurteilt, bleibt abzuwarten. Dennoch staunten die Schülerinnen, wie intensiv die Angeklagten verhört wurden.

Am Dienstag dagegen, erging nach 3,5 Stunden „Im Namen des Volkes“ ein entsprechendes Urteil. Es lag eine Freiheitsberaubung mit gefährlicher Körperverletzung vor. Zudem wurde der Angeklagten noch der Tatbestand der „Beleidigung“, der „Bedrohung“ sowie der Tatbestand des „Diebstahls“ vorgeworfen. Das Opfer selbst berichtete sehr emotional vom Tathergang. Trotz mehrfacher Belehrungen machte eine Angeklagte immer wieder Falschaussagen. Außerdem kam es zu einem Streit zwischen der Angeklagten und ihrer Mutter, die im Publikum saß. Die Gerichtsverhandlung war an Spannung nicht mehr zu überbieten. Schließlich wurde die Angeklagte zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, was bei den Schülerinnen im Anschluss zu regen Diskussionen führte.

Nach den beiden Verhandlungen waren wir uns alle einig, dass weder das Schulbuch, noch Sendungen wie Barbara Salesch und Co., einen echten Gerichtsprozess ersetzen können. Einige Schülerinnern zeigten sogar Interesse, auch in Zukunft öffentliche Verhandlungen besuchen zu wollen; natürlich nicht als Angeklagte, sondern als Zuschauer im Publikum.

Sabine Kruse